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Temporäre nächtliche Parkfreigabe in der Reifenberger Straße zur Entlastung der Parkplatzsituation in Rödelheim
Antrag vom 06.01.2026, OF 595/7 Betreff: Temporäre nächtliche Parkfreigabe in der Reifenberger Straße zur Entlastung der Parkplatzsituation in Rödelheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, ob in der Reifenberger Straße in Rödelheim - insbesondere im Bereich der Einmündung zur Schenkstraße sowie in Richtung Fuchstanzstraße - das nächtliche Parken an derzeit durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausgeschlossenen Bereichen temporär in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr erlaubt werden kann. Insbesondere betrifft dies Flächen, an denen tagsüber ein Halte- oder Parkverbot besteht, z. B. zum Schutz von Fußgängerüberwegen oder an Stellen, an denen das Parken auf dem Gehweg untersagt ist, um eine ausreichende Durchgangsbreite für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen, zu gewährleisten. Begründung: Die Parkplatzsituation in Rödelheim, insbesondere in der Reifenberger Straße und den angrenzenden Bereichen, ist für Anwohnende in den Abend- und Nachtstunden äußerst angespannt. Aufgrund der baulichen Struktur und der engen Straßenführung ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze stark begrenzt. Gleichzeitig ist es nachvollziehbar und notwendig, tagsüber das Parken in bestimmten Bereichen einzuschränken, um die Sicherheit von Schulkindern und Fußgängerinnen - insbesondere Eltern mit Kinderwagen - zu gewährleisten. Ein zeitlich begrenztes Parken zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr an ansonsten tagsüber freizuhaltenden Stellen könnte eine praktikable Lösung darstellen, die beiden Bedürfnissen gerecht wird: - Sicherung des Schulwegs und der Gehwegfreiheit tagsüber, - gleichzeitig Entlastung der Anwohnenden in den Abend- und Nachtstunden durch zusätzliche Parkmöglichkeiten. Die nächtliche Freigabe würde sicherstellen, dass zu den Hauptverkehrs- und Schulwegzeiten am Morgen wieder freie Gehwege und Einsehbarkeit an Übergängen gewährleistet sind, ohne tagsüber das Verkehrs- oder Fußgängersicherheitskonzept zu gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze FrankfurtFechenhei
Antrag vom 07.11.2025, OF 788/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: B 399/23; EA 10/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 3 2025 Die Vorlage OF 788/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz
Antrag vom 10.11.2025, OF 655/8 Betreff: Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Karl-Perott-Platz die beiden Standard-Papierkörbe durch jeweils einen größeren zu ersetzen, zum Beispiel durch den mit größerer Öffnung ausgestatteten Typ "Dinova". Begründung: Aufgrund der Markttage und der verschiedenen öffentlichen Nutzungen (z.B. Flohmarkt und Weihnachtsmarkt des Vereinsrings), aber auch aufgrund der sonstigen Aufenthaltsnutzungen teilweise mit Verzehr von Speisen und Getränken, reichen die Kapazitäten der beiden Standard-FES-Eimer augenscheinlich nicht aus. Pizzakartons passen auch gefaltet kaum in die Mülleimer. Das Modell "Dinova" hat eine breitere Öffnung, durch die nun auch problemlos Pizzakartons passen. Bild: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baugebiet Sandelmühle
Antrag vom 24.10.2025, OF 663/8 Betreff: Baugebiet Sandelmühle Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. Um Aufklärung warum der Gewässeruferstreifen bei der Planung und der Baugenehmigung des Baugebietes nicht eingehalten wird, obwohl dies eine gesetzliche Forderung ist. 2. Wie sollen diesen gesetzlichen Anforderungen nun eingehalten werden? 3. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Magistrat zur Sicherung der dortigen Gebäude und Grundstücke? Begründung: Die Begründung des Antrages erschließt sich aus dem Antragstext. Quelle Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1340 2025 Die Vorlage OF 663/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Abbildung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Photovoltaik auf öffentlichen Dächern
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651 entstanden aus Vorlage: OF 492/7 vom 04.03.2025 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Vorgang: B 404/24 Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.02.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung: Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann-Luppe-Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael-Ende-Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasiums Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem wird entnommen, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaikanlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen wurden bzw. in Planung sind. Falls nicht, soll dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen, voranschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 404 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Aktenzeichen: 40-30
Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen
Antrag vom 16.06.2025, OF 618/12 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen In der Ortsbeiratssitzung am 23. Mai 2025 haben Vertreter von Hessen Mobil und dem beauftragten Planungsbüro die Ausbaupläne für den Radweg von der L 3004 (Rosa-Luxemburg-Straße) entlang der L 3019 (Am Weißkirchner Berg) bis östlich der Brücke über die A 5 vorgestellt. Dabei wurde klar, dass der Grünzug mit Bäumen und dichten Büschen vom Bereich der Kreuzung L3004/L3019 in Richtung Kalbach abgeholzt werden soll, siehe Bild: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah mit Hessen Mobil Gespräche aufzunehmen, um diesen Grünzug auf einer Fläche von ca. 10 x 120 m zu erhalten. Hierzu muss die Planung geringfügig angepasst und die Nutzung eines schmalen Streifens Land südlich des Grünzugs ermöglicht werden. Abhängig von den gegenwärtigen Besitzverhältnissen kommen hierfür z. B. der Kauf der Fläche durch Stadt oder Land, die Vereinbarung einer dauerhaften Pacht gegenüber dem Eigentümer oder der Entzug der Pachtrechte, sofern sich die Fläche in öffentlichem Besitz befindet, in Frage. Da es sich um eine Gemarkung des OBR 8 handelt, ist dieser einzubeziehen. Begründung: In Zeiten fortschreitender Klimaerwärmung sollte gerade ein Radweg auf Frankfurter Gemarkung nicht zu Lasten eines kleinen grünen Biotops gebaut werden. Neben dem direkten klimatischen Nutzen unterstützt dieser Grünzug auch den Schutz der Felder gegen übermäßige Wind-Erosion und entkoppelt Radfahrende zumindest auf diesem Stück des Radweges von Kraftfahrzeugen. Der Verweis auf eine Ersatzpflanzung ist kein gleichwertiger Ersatz, da diese an ganz anderer Stelle erfolgen würde und mindestens 15 Jahre bis zu einer vergleichbaren Bewuchsdichte bräuchte. Erhalt sollte - so weit möglich - vor Ersatz stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Vorlage OF 618/12 dem Ortsbeirat 8 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten und Hessen Mobil in Durchschrift zu informieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!
Anregung vom 11.02.2025, OA 528 entstanden aus Vorlage: OF 483/7 vom 28.01.2025 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; OM 4786/23 OBR 7; ST 16/25; ST 75/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.06.2025 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen, auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der Stellungnahme ST 75 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94 bis 96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden, zwei Tempo-30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500 Meter). Gemäß der Stellungnahme ST 16 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 Euro bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 528 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5989, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 32-4
Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6496 entstanden aus Vorlage: OF 480/7 vom 24.01.2025 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen eingerichtet werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlt sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadtteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen hat. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z. B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts", Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zur persönlichen Entwicklung, fördert den Zugang zu verschiedenen Kulturen und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen zurzeit offensichtlich leere Räume in der ehemaligen Sparkasse in Hausen und im Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stillstand auf dem Baufeld, ehemals „Deutscher Verein“, Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße
Antrag vom 11.08.2025, OF 610/8 Betreff: Stillstand auf dem Baufeld, ehemals "Deutscher Verein", Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist der neuste Stand zur Entwicklung und Bebauung des genannten Baufeldes? 2. Hat der Magistrat Informationen über das Investor:inneninteresse und die Gültigkeit der Bebauungspläne ? Gibt es eine:n neue:n Investor:in? 3. Sind die Abbrucharbeiten und ist die Entsorgung des belasteten Materials abgeschlossen ? Begründung: Auf dem o.g. Grundstück gibt es seit den Abbrucharbeiten (vor der Corona Zeit) keine Aktivitäten mehr und die mit dem Vorhaben bedruckten Planen am Bauzaun hängen schon lose herunter. Auf diesen Planen zum "Wohnen im Quartier la vie" werden komfortable Wohnungen, eine Nahversorgung und Platz für Kleingewerbe und einen Kindergarten versprochen, darauf wird im Ortsbezirk auch gewartet. Leider ist heute, nachdem (2020) schon der zweite Investor das Grundstück übernommen hatte und die Abbrucharbeiten beendet schienen das unebene Gelände völlig überwuchert. Im Ortsbezirk besteht ein deutliches Interesse an einem kleinen Dienstleistungszentrum an dieser Ecke, das fußläufig erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 610/8 wurde zurückgezogen.
Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6496 entstanden aus Vorlage: OF 480/7 vom 24.01.2025 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen eingerichtet werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlt sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadtteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen hat. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z. B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts", Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zur persönlichen Entwicklung, fördert den Zugang zu verschiedenen Kulturen und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen zurzeit offensichtlich leere Räume in der ehemaligen Sparkasse in Hausen und im Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen
Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs „Alte Bäckerei“ ausgleichen
Antrag vom 23.04.2024, OF 397/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" ausgleichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Mithilfe der Aufstockung des Jugendhilfebudgets und der vorgesehenen Dynamisierung in den folgenden Jahren soll das Stellendefizit im Jugendtreff der Alten Bäckerei in Westhausen, was derzeit 0,75 Stellen unter dem städtischen Durchschnitt von 2 Stellen liegt, behoben werden. In Absprache mit dem Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die Zuschüsse für den Träger Saz-Rock e.V. dementsprechend zu erhöhen. Begründung: Seit mehreren Jahren demonstrieren die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit für eine ausreichende Finanzierung. So auch dieses Jahr in der Aktionswoche im März. Fehlende Personal- und Sachkosten betreffen viele Einrichtungen in unserem Ortsbezirk. Die Situation in der Alten Bäckerei ist insofern besonders, dass nur 1,25 statt der eigentlich stadtweit gängigen 2 Stellen finanziert werden. Zudem ist kürzlich die Liegenschaft im Westring 20 abgebrannt, weswegen die Räumlichkeiten dort nicht genutzt werden können und man auf den Nachbarschaftreff "nebenan" (Westring 6) ausweichen muss. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 wurde von Frau Stadträtin Elke Voitl angekündigt, dass in Abstimmung mit dem JHA und seinen Fachausschüssen ein Grundsatzbeschluss vorbereitet wird, der eine Aufstockung des Jugendhilfebudgets inkl. einer Dynamisierung der Mittel in den folgenden Jahren vorsieht. Dieser soll noch vor der Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorgehen und möchte mit diesem Etatantrag auf die besondere Bedarfslage der Alten Bäckerei hinweisen. Die sich nun auftuende Chance sollte genutzt werden und deshalb wird der JHA, der über die Mittelverteilung entscheidet, gebeten, diesen Bedarf zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 112 2024 Die Vorlage OF 397/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den ersten Absatz der Begründung, endend mit dem Wort "muss", die Worte "der aber nicht die Bedarfe abdecken kann" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 327/7 vom 29.08.2023 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planung und Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z. B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde- Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. Begründung: Die geplante Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Die Straße bietet einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen gemäß der Vorlage NR 662, die von der Stadtverordnetenversammlung im Juni verabschiedet wurde. Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zudem spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o. g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Sie liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule. Viele Schülerinnen und Schüler gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1, 2, 3, 9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparkerinnen und Falschparkern sowie der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Auch die möglichen Zielkonflikte zwischen Außengastronomie des Lokals "Zur Reifenburg" und dem Fuß- und Radweg können minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 504 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 129/7 vom 07.03.2022 Betreff: Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE; OA 128/22 OBR 7 Die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße ist unübersichtlich: Aus Richtung Eschborn erreichen über die Lorscher Straße viele Menschen Rödelheim; aus der Niddagaustraße kommend ist es wegen der parkenden Autos nötig, weit vorzufahren, um Einsicht zu haben und zu sehen, ob eine Querung möglich ist. Ein Radweg existiert nur weiter stadtauswärts. Die Kita Centre d ́Education Franco-Allemand an der Ecke (Lorscher Straße 20) hat bereits zur Sichtbarmachung der heraustretenden Familien kleine Plastikaufsteller zu den Abholzeiten vor dem Eingang installiert. Der Bau des Busbetriebshofs einen Kilometer nördlich wird die Situation sicher nicht entspannen - auch wenn die Busse hier nicht ihre Hauptroute haben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessert und die Gefahrensituation entschärft werden kann. Ziel soll es sein, die Nutzung durch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf sicheren Verkehrswegen zu gewährleisten, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Bürgersteig - unter besonderer Beachtung der Kita-Besucherinnen und -besucher - sowie Radfahrende. Hierzu sollen folgende Optionen geprüft werden: 1. Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.02.2022 zur Vorlage OA 128 die zügige Umsetzung der Vorschläge aus der Ideenwerkstatt Rödelheim wie die Reduktion der Parkplätze, die Etablierung einer sicheren Radinfrastruktur und die Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen; 2. deutlichere Sichtbarmachung und besserer Schutz der Wege für Radfahrende - mindestens über neue Piktogramme auf der Straße. Jedoch ist die vorgesehene Shared Space Nutzung langfristig zu unsicher. Dahin gehend gilt es zu prüfen, durch welche Änderung des Straßenquerschnitts das Ziel der Vorlage NR 895 , wonach künftige Radverkehrsanlagen in der Regel 2,3 Meter bzw. in Ausnahmefällen 2 Meter breit sein sollen, erreicht werden kann. Die Planung der Ideenwerkstatt aus 2016 geht nur von einem 1,5 Meter breiten Schutzstreifen aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1
Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger Straße/Schenckstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4186 entstanden aus Vorlage: OF 311/7 vom 19.06.2023 Betreff: Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger Straße/Schenckstraße Der Magistrat wird gebeten, durch eine entsprechende Markierung ein Zuparken der Straßenecke zu verhindern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Litfaßsäule entfernt werden kann und - ob die versiegelte Hausecke entsiegelt und begrünt werden kann. Begründung: Die Situation an der Ecke Reifenberger Straße/Schenckstraße ist derzeit eine Einladung zum Abladen von Sperrmüll: Altglascontainer sind leider häufig umstellt von nicht abgeholtem Leergut, die schlecht einsehbare Ecke zwischen zwei Häusern ist gepflastert und bietet eine freie Fläche. Die Beschwerden über Vermüllung haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2207 Aktenzeichen: 66-0
Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7
Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3843 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 11.04.2023 Betreff: Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Autobahn GmbH für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmissionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB(A) festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB(A) angenommen, im vorliegenden Fall eine dauerhafte Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1623 Aktenzeichen: 79-3
Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 11.04.2023 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. d. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig-Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Am Hohen Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der Anregung OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.02.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1615 Aktenzeichen: 61-12
Haushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7
Antrag vom 10.04.2023, OF 282/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt für 2023 erhöhte Mittel für die Ausstattung von Gebäuden der Stadt, stadtnaher Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Photovoltaikanlagen im Ortsbezirk 7 bereitzustellen und das entsprechende Personal dafür vorzusehen. Wir schlagen u.a. die Dächer folgender Schulen vor: - Heinrich-Luppe-Schule - Ebelfeldschule - Sporthalle der Michael-Ende-Schule (Niddagaustraße) - Agnes-Karll-Schule, falls dies gemäß der ST 224/23 auf Zustimmung der Heilig-Geist-Stiftung trifft Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, welche Dächer von stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, in unserem Ortsbezirk geeignet sind für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen. Begründung: Bereits im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Zustimmung zur NR 495 bekräftigt, dass die Stadt der Vorbildfunktion beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes weiter gerecht werden will und auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern stadtnaher Stiftungen und städtischer Beteiligungsgesellschaften die Installation von Photovoltaikanlagen zu forcieren. Im September 2022 wurde mit der Verabschiedung des NR 452 eine Antragsreihe Solaroffensive zur Forcierung der Fotovoltaik-Nutzung in Frankfurt gestartet. Der in der März-Sitzung von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete NR 578 nimmt die Nutzung von Dachflächen auf stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften in den Mittelpunkt. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Auf diesen Flächen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden: von finanziellen Mitteln über personelle Kapazitäten bis hin zu konkreten Zeitplanen der Errichtung. Das fordern wir auch in unserem Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 63 2023 Die Vorlage OF 282/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass aus dem Betreff und dem ersten Satz des Tenors die Worte "stadtnahe Stiftungen und städtische Beteiligungsgesellschaften" sowie der vierte Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Maßnahmen für saubere Gehwege
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2552 entstanden aus Vorlage: OF 185/7 vom 22.08.2022 Betreff: Maßnahmen für saubere Gehwege Bürgerinnen und Bürger in Rödelheim beschweren sich aktuell wieder vermehrt über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, was sich unter anderem in einer aktuellen Petition auf dem Portal "Frankfurt fragt mich" widerspiegelt. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch die Zunahme gehaltener Hunde in den letzten Jahren. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Problematik zu sensibilisieren sowie Angebote der Entsorgung zu schaffen. Explizit sollten dabei auch Bereiche ohne Straßenbegleitgrün ins Auge gefasst werden, da hier die Nutzungskonflikte noch deutlicher zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, an den unten genannten Stellen in Rödelheim Spender für Hundekotbeutel, bestenfalls mit integrierter Mülltonne, aufzustellen. Im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen und ausreichend Platz auf dem Gehweg verbleibt. Darüber hinaus soll die Aufstellung mit einer Plakataktion zur Aufklärung der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer begleitet werden, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich durchgeführt wurde. 1. Kreuzung Niddagaustraße/Am Alten See 2. Kreuzung Niddauferweg/Fußweg zur Nidda am Ende der Marquardstraße bzw. am Anfang der Röderichstraße (Genaue Koordinaten des gewünschten Standorts: 50°07'19.1"N 8°36'37.4"E) 3. Prießnitzstraße gegenüber Hausnummer 15 (Grünfläche bzw. Spielplatz) Bei positivem Bescheid kann für jede der Stellen eine Patin/ein Pate genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1440 Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Antrag vom 21.03.2022, OF 144/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Antwort des Magistrat bezüglich der OM 983 ist nicht nachvollziehbar: 1. Bei einem Ortstermin am 20.9.2022 wurde ein Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Einbahnstraßenregelung die verkehrliche Situation verbessert. Bedenken wegen einer möglichen beschleunigten Fahrweise wurden entkräftet, da es nur um aufsuchenden Verkehr in einem reinen Wohngebiet gibt und die kurze Strecke von ca. 70 Metern nicht dazu geeignet ist. Hauptsächlich ging es um Vermeidung von zurückweichenden Autos auf den Hausener Weg bei entgegenkommenden Verkehren. 2. Das Argument, dass die beiden Straßenabschnitte Bestandteil einer Tempo 30-Zone sind, kann nicht gegen eine Einbahnstraßenregelung sprechen: beide Straßenabschnitte nördlich des Hausener Wegs sind ebenfalls Tempo 30-Zonen, für beide Straßen trifft die Einbahnstraßenregelung zu, ebenso ist die Parksituation vergleichbar. Schneller gefahren wird deswegen dort nicht, jedenfalls nicht signifikant schneller als in den südlichen Straßenabschnitten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, die Ablehnung der OM 983 zu überdenken und um eine erneute Überprüfung der Anregung in der OM 983, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wurde zurückgezogen.
Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 93/7 vom 02.01.2022 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, auch wie bei den Neubauten der Seniorenwohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgängerinnen und Fußgänger den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend bei dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Thudichumstraße/Ecke Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrerinnen und Autofahrern suggeriert, dass Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 959 Aktenzeichen: 66 7
Liste der Siedlungen „Neues Frankfurt“ für den Antrag zum Weltkulturerbe um Westhausen erweitern
Antrag vom 16.11.2021, OF 84/7 Betreff: Liste der Siedlungen "Neues Frankfurt" für den Antrag zum Weltkulturerbe um Westhausen erweitern Anfrage an den Magistrat: - Welche Kriterien liegen den ausgewählten und benannten Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung, diese als Weltkulturerbe zu beantragen, zugrunde? - Schätzt der Magistrat die Siedlung Westhausen als Teil der Ernst-May-Siedlungen zum "Neuen Frankfurt" gehörend ein? - Erwägt der Magistrat, die Liste der Siedlungen, die zum "Neuen Frankfurt" gehören und als Weltkulturerbe als erhaltenswürdig befunden werden, zu erweitern? - Wäre es für den Magistrat schlüssig, die Siedlung Westhausen als letztes Bauprojekt des Stadtplaners Ernst May in die Liste der Siedlungen für den Antrag "Weltkulturerbe" aufzunehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? Wenn nein: warum nicht? Begründung: In der örtlichen Presse war von einer Initiative der Stadt Frankfurt zu lesen, für die Siedlungen von Ernst May ("Neues Frankfurt"), eine Anerkennung als Weltkulturerbe zu beantragen. Irritierend ist, dass bei den ausgewählten Siedlungen Westhausen nicht genannt wird. Westhausen ist das letzte Projekt, das Ernst May Ende der 20er-Jahre als Stadtplaner realisiert hat. Die Siedlung zeichnet sich durch Geschlossenheit der Baukörper und eine interessante Gestaltung von Wohn- und Grünflächen und verkehrlicher Erschließung aus. Die Häuserzeilen sind in den Bereichen, die im Besitz der ABG sind, vorbildlich saniert. Sie vermitteln eindrucksvoll die Gestaltung als vom Bauhaus inspirierter Architektur. Gemeinschaftseinrichtungen wie die Waschküche oder die alte Bäckerei finden nach wie vor eine gemeinschaftliche Nutzung (als Tiertafel bzw. Jugendzentrum). Die Ladenzeile im Westring ist wieder belebt. Einige Familien leben bereits in der dritten Generation in der Siedlung. Durch eine Aufnahme in die Liste der Siedlungen des "Neuen Frankfurt" kommt die Siedlung Westhausen ebenso wie die anderen Siedlungen in das Förderprogramm der Bundesregierung. Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" wird die Modernisierung der Wohnungsbestände und des Wohnumfeldes nicht nur in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung, sondern auch in Westhausen mit rund fünf Millionen Euro unterstützt. Die Fördermittel, die an die NH und die ABG als Eigentümer der Siedlungshäuser weitergeleitet werden, könnten dafür sorgen, dass die Modernisierung im Sinne des Denkmalschutzes dem Erscheinungsbild und der verbesserten Wohnqualität der Häuser zugute kommt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2021 Die Vorlage OF 84/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 45/7 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Begründung: Die beiden o. g. Straßen sind für den Zweirichtungsverkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, auf dem ja Tempo 50 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 516 Aktenzeichen: 32 1
Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln
Antrag vom 23.08.2021, OF 46/7 Betreff: Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln Durch Gewohnheit hat sich ein Halb-halb-Parken in der Siedlung durchgesetzt, wahrscheinlich in Übertragung der Gestattung auf der Schenckstraße. Das ist aber nicht vorgesehen, wie Verkehrskontrollen und Bußgeldbescheide in jüngster Zeit zur Überraschung einiger Parker feststellten. Die Parksituation ist dadurch klarer zu gestalten, dass die Möglichkeit, halb auf dem Bürgersteig zu parken, für eine Straßenseite gestattet und durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt wird. Begründung: Wenn nun die Autos nur auf der Straße parken sollen, wird die Fahrbahn noch weiter verengt. Andererseits gilt es, den Fußgängern den Gehweg nicht wegzunehmen. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, nur auf einer Straßenseite bei den o.g. Straßen das Halb-halb-Parken zu gestatten und der gegenüberliegenden Seite nur das Parken auf der Straße zu erlauben, was durch Aufklärung und Kontrollen durchgesetzt werden müsste. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wurde zurückgezogen.
Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich?
Antrag vom 18.05.2021, OF 15/7 Betreff: Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich? Vorgang: B101/21 Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Westring in Westhausen, eine Sackgasse mit einem Parkplatz am Ende, als ein verkehrsberuhigter Bereich mittels Verkehrszeichen (VZ 325 StVO) gekennzeichnet werden kann. Begründung: Mit der - vom Magistrat genehmigten - Nachverdichtung im Westring ist den Kindern und Jugendlichen eine Freifläche verbaut worden, die zuvor von ihnen als Spielfläche und Treffpunkt genutzt worden ist. Dies wurde von den Jugendlichen in einer OBR-Sitzung auch vorgetragen. Ein Ersatz für diese Fläche fehlt. Die Kinder und Jugendlichen leben in der Regel in beengten Wohnverhältnissen, sie brauchen deshalb ein Angebot draußen. Außerdem befindet sich im Westring 20 der Jugendtreff Sazrock "Alte Bäckerei", der mit seinem geringen Raum- und Platzangebot die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in diesem Teil Westhausens - in der Siedlung von Vonovia - nur teilweise abdecken kann, zumal er personell nur für vier Öffnungstage ausgestattet ist und zur Pandemie-Zeit nur begrenzt Kinder und Jugendlichen hineinlassen kann. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 101 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 25 2021 Die Vorlage OF 15/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Endlos-Baustelle - Dauerärger
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6115 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 25.05.2020 Betreff: Endlos-Baustelle - Dauerärger Die Anwohner am Westring und in der Stephan-Heise-Straße leiden seit über zwei Jahren unter den nur zögerlich voranschreitenden Sanierungsmaßnahmen ihrer Wohnblocks. Die Vonovia gibt nur spärliche Auskünfte und meist unzutreffende Zusagen. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Vonovia in Verbindung zu setzen und für die Umsetzung folgender Maßnahmen zu sorgen: 1. Die am Spielplatz Westring seit mehr als drei Monaten gelagerten Baumaterialien wie Vogelhäuschen und anderes sind umgehend zu beseitigen. 2. Die Grünfläche vor der Hauszeile an der Ludwig-Landmann-Straße ist in einen gepflegten Zustand zu versetzen. 3. Der Bau- und Sperrmüll Ecke Stephan-Heise-Straße/Ludwig-Landmann-Straße ist zu entsorgen. 4. Der durch Baulastwagen beschädigte und dadurch abgesenkte Bürgersteig vor dem Haus Westring 15 ist auf Kosten der Vonovia instand zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 67 2
Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten
Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
Antrag vom 12.11.2018, OF 316/7 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den Haushalt werden nicht nur Planungsmittel in Höhe von 270.000 € eingestellt, sondern auch die für die Umsetzung der Sanierung notwendigen Mittel von insgesamt 2,7 Mio. €. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Eine entsprechende Planung existiert bereits, so dass die nun eingestellten Planungsmittel in Höhe von 270.000 € allenfalls als "Beruhigungspille" betrachtet werden können. Die Straße befindet sich nach dem Abschluss von Bauarbeiten im Westring in einem desolaten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 245 2018 Die Vorlage OF 316/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachverdichtung Westring
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2457 entstanden aus Vorlage: OF 226/7 vom 10.11.2017 Betreff: Nachverdichtung Westring Die Firma Vonovia hat den Ortsbeirat am 24.10.2017 über die bisher vorliegenden Pläne für den Bau von neuen Wohnungen im Westring informiert. Dabei wurden von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Bedenken gegen die Baumaßnahme geäußert. Der Ortsbeirat spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Baumaßnahme aus, zumal die rechtliche Situation eine gänzliche Verhinderung der Baumaßnahme nicht zulässt. Der Magistrat wird gebeten, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit dem Bauherren über folgende Anregungen zu verständigen: 1. Während der Bauphase sollte der Bauherr eine Übereinkunft mit der Parkhausbetriebsgesellschaft über die vergünstigte Nutzung der halb leer stehenden Quartiersgarage treffen, um die angespannte Parkplatzsituation in der Siedlung nicht weiter zu verschärfen. 2. Nach Möglichkeit sollte der Bauherr sich auf einen festen Termin für die Sanierung der Bestandswohnungen verpflichten. Zu Recht wurde kritisiert, dass zunächst neu gebaut wird und die notwendige Sanierung der Bestandswohnungen noch nicht geplant ist. 3. Eine Anlieferung von Bauteilen an Schultagen zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr sollte untersagt werden, da in dieser Zeit die Siedlung durch den Bringverkehr zu drei weiterführenden Schulen völlig überlastet ist. Eine Anlieferung per Lkw in diesen Zeiten würde ein Verkehrschaos auslösen. 4. Die Anlieferung der Fertigteile sollte über eine Behelfszufahrt in der Zufahrtsschleife zur Autobahn 66 erfolgen. 5. Die Anfahrt der bestehenden Wohnungen sollte in der Regel durchgehend möglich sein. 6. Der alte Baumbestand muss erhalten bleiben. 7. Die Schaffung geförderten Wohnraums wäre wünschenswert, auch wenn er rechtlich nicht zur Bedingung gemacht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 405 Aktenzeichen: 64 0
Erweiterung einer Lichtsignalanlage
Antrag vom 06.08.2017, OF 180/7 Betreff: Erweiterung einer Lichtsignalanlage Der Magistrat wird geben die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lorscher S traße/Thudichumstraße um ein gesondertes Signal für Linksabbieger zu ergänzen. Begründung: Im Berufsverkehr ist die Lorscher Straße in beiden Richtungen stark frequentiert. Die vorhandene Signalanlage gibt bei Grün den Verkehr in beide Richtungen frei. Die Phase für Linksabbieger ist sehr kurz, so dass bei dichtem Verkehr 2 maximal 3 Fahrzeuge von der Lorscher auf die Thudichumstraße einbiegen können . Der Verkehr staut sich dann oft bis zur Niddagaustraße zurück. Hier könnte ein zusätzliches Lichtsignal mit einem Pfeil nach links für Abhilfe sorgen, so das genügend Fahrzeuge in die Thudichumstraße abbiegen können und die angespannte Verkehrssituation etwas entschärft werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wurde zurückgezogen.
Die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1774 entstanden aus Vorlage: OF 173/7 vom 28.05.2017 Betreff: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten Die Anwohnerinnen und Anwohner im oben genannten Kreuzungsbereich klagen seit Langem und immer wieder über den Lärm und die Abgasbelastung durch die Kraftfahrzeuge, die vor der Ampel auf freie Fahrt warten. Eine gewisse Entlastung könnte erreicht werden, wenn zumindest an den Sonn- und Feiertagen die Ampelanlage abgeschaltet würde, wie dies auch bereits an den Wochentagen nach 22:00 Uhr geschieht. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu veranlassen, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstra ße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2025 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße
Antrag vom 29.04.2017, OF 165/7 Betreff: Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Lorscher Straße Parkbügel für Fahrräder, vergleichbar mit den Bügeln auf der Radilostraße (Höhe Hausnummer 16, gegenüber Tegut), einzurichten. Als Standort wird die Höhe der Hausnummer 16, vor dem Biomarkt Picard, vorgeschlagen. Die Lorscher Straße ist eine der Haupteinkaufsstraßen Rödelheims, insbesondere zwischen der Mündung der Niddagaustraße und der Thudichumstraße. Der obere Teil der Lorscher Straße wird wegen des Biomarktes, aber auch der anderen Geschäfte, wie z.B. dem Metzger Kerber, stark von Fahrradfahrer*innen frequentiert. Während auf der Radilostraße in Höhe der Hausnummer 16 (gegenüber Tegut) Parkbügel für Fahrräder eingerichtet sind, fehlt eine vergleichbare Parkmöglichkeit in diesem Bereich der Lorscher Straße, weshalb Fahrradfahrer*innen ihre Fahrräder auf dem Gehweg abstellen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 165/7 wurde zurückgezogen.
Nachverdichtung in Westhausen - Westring
Antrag vom 23.03.2017, OF 139/7 Betreff: Nachverdichtung in Westhausen - Westring In der vergangenen Woche haben im Westring Vermessungen stattgefunden und es wurden Bodenproben genommen. Anwohner berichteten, dass die Wohnungsbau-gesellschaft Vonovia hier eine Nachverdichtung plant. In der Vergangenheit hat es in Frankfurt immer wieder Ärger mit Bauvorhaben der Firma Vonovia gegeben (u.a. Knorrstraße und Wallauer Straße). Ein Teil der Probleme entstand durch die mangelnde Informationspolitik gegenüber den eigenen Mietern. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat der Magistrat bereits Kenntnis über das Bauvorhaben oder liegt ggf. schon eine Bauantrag vor? Ist bekannt, ob mit der Nachverdichtung auch eine Sanierung der bestehenden Wohnungen einhergeht? Wird ich die Baumaßnahme im Rahmen der gültigen Bebauungspläne 43cNr.1 und 44dNr.1 bewegen, oder sind Befreiungen von diesen Bebauungsplänen geplant, die neben max. 4 Vollgeschossen auch eine sehr geringe Grundflächenzahl von 0,3 festlegen? Beabsichtigt der Magistrat eine mögliche Befreiung vom Bebauungsplan an Auflagen wie z.B. die Errichtung geförderter Wohnungen zu knüpfen? Sollten mit der Baumaßnahme auch Modernisierungen einhergehen: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat die bisherigen BewohnerInnen vor unangemessenen Mieterhöhungen durch nicht notwendige Modernisierungen zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 395 2017 Die Vorlage OF 139/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gaslaternen in Rödelheim-Ost
Antrag vom 19.09.2016, OF 66/7 Betreff: Gaslaternen in Rödelheim-Ost Die Gaslaternen in Frankfurt gelten vielen Menschen als erhaltenswertes Kulturgut und das Licht der Gaslaternen wird allgemein als angenehm empfunden. Gleichzeitig wird von vielen Menschen die mangelnde Ausleuchtung der Straßen bemängelt. Zudem fallen die Leuchten häufiger aus und die Wartung scheint nicht unproblematisch zu sein. So wird z.B. in der Schmittener Straße/ Rödelheim-Ost immer wieder von nicht funktionstüchtigen Laternen berichtet, durch die das Sicherheitsgefühl im Straßenraum beeinträchtigt wird. In Rödelheim-Ost werden fast alle Straßen durch Gaslaternen beleuchtet. Das Gebiet gehört nicht zu den Erhaltungsgebieten, so dass bislang mit einer sukzessiven Umrüstung bis 2025 gerechnet werden musste. Nun möchte der Magistrat die Umrüstungsperiode verlängern. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wann ist mit einer Umrüstung in Rödelheim-Ost zu rechnen? Wie wird sichergestellt, dass die Lampen regelmäßig gewartet und defekte Leuchten repariert werden? Ist es prinzipiell möglich in Gebieten mit Gaslaternen zusätzliche Laternen/ Gaslaternen zur errichten um die Ausleuchtung zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 178 2016 Die Vorlage OF 66/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Frage vor dem Wort "Lampen" das Wort "vorhandenen" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Spielplatz am Westring aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 584/7 vom 18.10.2015 Betreff: Den Spielplatz am Westring aufwerten Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit der Vonovia den Spielplatz am Westring (hinter dem leer stehenden ehemaligen Kiosk) mit attraktiven Spielgeräten und Sitzgelegenheiten auszustatten. Begründung: Die trostlose Situation am Westring in Westhausen wird untermauert durch einen vernachlässigten Spielplatz, der nicht dazu einlädt, dass sich Kinder und Eltern dort aufhalten. Er ist dunkel und hat außer einem Sandkasten mit verdrecktem Sand und einer Bank nichts zu bieten. Bewohnerinnen und Bewohner des Westrings zeigten bei einer Begehung die armselige Situation des Spielplatzes, die es Familien kaum sinnvoll erscheinen lässt, diesen zu nutzen. Dabei erscheint diese Fläche für Kinder durchaus geeignet, weil sie nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt und damit keine Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 81 Aktenzeichen: 67 2
Liegenschaft Westring 6
Antrag vom 18.10.2015, OF 583/7 Betreff: Liegenschaft Westring 6 Wem gehört die Liegenschaft Westring 6? Begründung: Angesichts eines fehlenden öffentlichen Raums in Westhausen stellt sich für die Anwohner_innen die Frage, warum die Räumlichkeiten des ehemaligen, nun seit Monaten leerstehenden, Kiosks keine weitere Nutzung erfahren; dabei könnten sie als Treffpunkt und für ehrenamtliche Aktivitäten eine Verwendung finden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 583/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1537 2015 Die Vorlage OF 583/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE und BFF
Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30
Antrag vom 23.08.2015, OF 566/7 Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Das Bauvorhaben "Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner erregt. Im Geltungsbereich des B-Plans 24b Nr. 2 und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks Fuchztanzstraße / Lorscher Straße/ Am Alten See/ Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal 40 % überbaut? 2. Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung berücksichtigt wird? 3. Wäre es nicht sinnvoller gewesen die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max. 2 Vollgeschosse)? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1435 2015 Die Vorlage OF 566/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Buslinie in die Siedlung Westhausen in Praunheim
Guten Tag, mein Vorschlag hat mehrere Optionen für eine Umsetzung. Es geht um die bessere Anbindung der Siedlung Westhausen in Praunheim an den ÖPNV. Zurzeit ist die Siedlung Westhausen nur über die U-Bahnlinie U7 in der Ludwig-Landmann-Straße angebunden welche teilweise, je nach Wohnsitz, über weite Wege zu Fuß zu erreichen ist. Aktuell ist es so, dass die Fahrgastzahlen an den anliegenden U-Bahnstationen Friedhof Westhausen und Stephan-Heise-Straße sich "in Grenzen" halten was meiner Meinung nach darauf zurückzuführen ist, dass die meisten Anwohner in der Siedlung Westhausen über einen privaten PKW verfügen und diesen auch nutzen. In der Kollwitzstraße in der Siedlung Westhausen sind auch viele Schulen ansässig. Als Anwohner beobachte ich dort auch verstärkt das Phänomen der sog. "Elterntaxis". Durch diese kommt es dann regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Kollwitzstraße in beiden Richtungen, teilweise mit nicht ungefährlichen Situationen. Auch ist es momentan nicht möglich Einkaufmöglichkeiten oder auch S-Bahnstationen ohne komplizierte Umwege mit Umstiegen zu erreichen. Gegebenenfalls ist sogar eine Fahrt in die Innenstadt mit der U7 von Nöten um eine S-Bahnlinie zu erreichen. Dieser Umstand für dazu, dass doch viele Bewohner zum Auto greifen. Um die Situation des ÖPNV in der Sieglung Westhausen zu verbessern, möchte ich folgende Vorschläge unterbreiten: 1. Verlängerung der Buslinie 72 vom Nordwestzentrum kommend über den Rödelheimer Bahnhof hinaus zur Siedlung Westhausen. Der Linienweg könnte wie folgt aussehen: Ab Rödelheim Bahnhof links in die Radilostraße, weiter geradeaus über die Kreuzung den Hausener Weg entlang (wie die Buslinie 34 aktuell). Ludwig-Landmann-Straße rechts dann halt an der Bushaltestelle Hausener Weg (Umstieg zur U7), weiter auf der Ludwig-Landmann-Straße bis zur Kreuzung "Am Industriehof", dort links die Wendefahrt (am Freibad Hausen) und wieder auf die Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße über die Autobahnbrücke bis zur zweiten Ampel, dort rechts in die Kollwitzstraße abbiegen und am Praunheimer Hohl vorbei dem Straßenverlauf der Kollwitzstraße durch die Siedlung Westhausen folgen. Die Endhaltestelle wäre an der Kreuzung Stephan-Heise-Straße/ Westring gelegen. Auf dem Weg dorthin müssten natürlich Zwischenhaltestellen geprüft werden. In Höhe der Hausnummer Stephan-Heise-Straße 55 bzw. in dessen Bereich wäre problemlos möglich. Der Name der Haltestelle könnte "Westring" lauten. Nach einer Pause könnte der Bus weiter die Stephan-Heise-Straße Richtung Ludwig-Landmann-Straße befahren. An der Ludwig-Landmann-Straße rechts, geradeaus über die Autobahnbrücke rechts in den Hausener Weg und weiter wie die Buslinie 34 zum Rödelheimer Bahnhof. Ab dort wieder auf dem bekannten Linienweg Richtung Nordwestzentrum. Diese Variante der Linienführung würde die Buslinie 34 im Bereich Rödelheim weiter entlasten und wäre zusätzlich im Störfalle auf der Linie U7 eine Alternative im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße. 2. Mein zweiter Vorschlag wäre die Schaffung einer neuen Buslinie welche zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Siedlung Westhausen verkehrt. Diese Linie könnte den von mir in der ersten Variante beschriebenen Linienweg der verlängerten Buslinie 72 abfahren. Vorteil gegenüber einer Verlängerung der Buslinie 72 wäre eine erhöhte Betriebs- und Fahrplanqualität da sie einen kürzeren Linienweg hätte und keine Verspätungen aus dem Weg von der Nordweststadt kommend mitführen würde. Zusätzlich wäre ein Einsatz von sog. Midibussen (keine Kleinbusse) auf dieser Linie denkbar. Bei einer gewissen Umlauf- und Fahrplanung könnten hier nur zwei Kurse auf der Linie eingesetzt werden. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass an gewissen Stellen in der Siedlung Westhausen durch einen regelmäßigen Busbetrieb und durch eingerichtete Bushaltestellen Parkplätze entfallen würden. Aber im Großen und Ganzen besteht hier die Möglichkeit, mehr Menschen auf den Umstieg zum ÖPNV zu bewegen. Bei weiten Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen. Adam Lubiniecki
Änderung Fußgängerampel Lorscher Straße
Auf der Lorscher Straße im Stadtteil Rödelheim steht zwischen der Fuchstanz- und Niddagaustraße eine Fußgängerampel. Da diese Ampel so spät für die Fußgänger auf Grün schaltet, wird sie kaum benutzt und die Passanten laufen bei Rot über die Straße. Mein Vorschlag: entweder die Schaltung schneller einstellten oder aber um Energie und Wartungskosten der Ampel einzusparen diese ganz zu entfernen und einen Zebrastreifen einzurichten.